Mahlzeit – Auf in den Wald und Pilze sammeln!
Insider kennen die versteckten Plätzchen mitten im tiefsten Südtiroler Wald: Dort, wo keiner so schnell hinkommt und wo die besten Pilze wachsen. Doch bevor sich Waldabenteurer auf die aufregende „Pilzejagd“ machen, sollten sie einige Vorschriften kennen, um böse Überraschungen zu vermeiden.
Voraussetzungen für das Pilze sammeln:
a) Außerhalb der Wohnsitzgemeinde:
Einzahlung einer Fixgebühr von 5,00 Euro pro Tag zugunsten der Gemeinde, in welcher man sammeln möchte (einmalige Zahlung auch für mehrere gerade Tage möglich, am einfachsten mit Posterlagschein und
Personalausweis;
b) Innerhalb der Wohnsitzgemeinde: nur Personalausweis.
Wo können Pilze gesammelt werden?
Nur in der Gemeinde, für welche die Fixgebühr bezahlt wurde, oder in der Wohnsitzgemeinde, aber nur dort, wo das Pilzesammeln nicht durch Schilder verboten ist.
Wann dürfen Pilze gesammelt werden?
Nur an geraden Tagen zwischen 7 Uhr und 19 Uhr.
Wieviele Pilze dürfen gesammelt werden?
a) Außerhalb der Wohnsitzgemeinde: höchstens 1 kg pro Tag und Person (über 14 Jahre);
b) Innerhalb der Wohnsitzgemeinde:
höchstens 2 kg pro Tag und Person.
Wie müssen die Pilze behandelt werden?
Die Pilze müssen
a) am Fundort grob gereinigt und
b) in steifen, offenen und gut durchlüfteten Behältern transportiert werden.
Sonstiges
Die Humusschicht und nicht gesammelte Pilze dürfen nicht beschädigt werden.

